Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Programme, Trainings, Seminare, Workshops und sonstigen Leistungen, die von der Edith-Stein-Akademie angeboten und erbracht werden. Die Edith-Stein-Akademie ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Soweit in Verträgen mit Teilnehmern von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese vor.
2. Anmeldung
Alle Anmeldungen zu Veranstaltungen der Edith-Stein-Akademie erfolgen schriftlich, mündlich, per Telefax oder E-Mail und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Sie sind für den Anmeldenden und die Edith-Stein-Akademie verbindlich.
3. Bestätigung
Soweit kein gesonderter Ausbildungsvertrag geschlossen wird, kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung durch die Edith-Stein-Akademie zustande.
4. Teilnehmergebühren
Die Höhe der jeweiligen Teilnehmergebühr ergibt sich aus den Veranstaltungsprogrammen oder einer gesonderten Vereinbarung. Eine Teilnahmegebühr wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist mit Rechnungsstellung fällig.
5. Verpflegung/Übernachtung
Unterkunft und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten. Soweit, insbesondere bei mehrtägigen Kursen, ein Verpflegungs- und Übernachtungsangebot besteht, ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem jeweiligen Bildungshaus abzuschließen. Die Edith-Stein-Akademie wird insoweit lediglich als Vermittler tätig.
6. Abmeldung durch den Teilnehmer bei Einzelveranstaltungen
Abmeldungen von gebuchten Veranstaltungen können nur schriftlich erfolgen. Auf Wunsch wird die Seminarabmeldung bestätigt. Bei Abmeldung von einer Buchung bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro an. Erfolgt die Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so fallen 50 % der Teilnahmegebühren, mindestens jedoch 25,00 Euro an. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Dem Teilnehmer bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Edith-Stein-Akademie behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Dem Teilnehmer steht es ferner frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall werden keine Gebühren wegen des Ausfalls des Teilnehmers erhoben.
7. Kündigung
Bei Veranstaltungen, die nur als Einheit gebucht werden können, ist die Benennung einer Ersatzperson für Einzeltermine nicht möglich. Während der ersten drei Monate der Laufzeit kann der Vertrag beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden (Probezeit). Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Im Übrigen bleibt das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB unberührt. Die Teilnehmergebühren sind nach einer Kündigung anteilig für die Vertragslaufzeit zu zahlen.
8. Absage durch die Veranstalterin
Die Edith-Stein-Akademie als Veranstalterin behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei weniger als 70% Teilnehmern abzusagen und/oder gegebenenfalls Veranstaltungstermine zu ändern.
Kann der Teilnehmer einen ihm angebotenen, geänderten Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. Teilnehmergebühren fallen in diesem Fall nicht an.
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt, hierzu gehört die Erkrankung des Referenten, Arbeitskämpfe (Streik oder Aussperrung im eigenen oder Drittbetrieben) oder sonstige, nicht durch die Edith-Stein-Akademie zu vertretende Umstände steht der Edith-Stein-Akademie das Recht zu, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Eventuell bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden umgehend erstattet. Eine Absage von Veranstaltungen wird dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche gegen die Edith-Stein-Akademie auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder sonstige Ansprüche sind in diesen Fällen, soweit die Absage nicht durch die Edith-Stein-Akademie zu vertreten ist, ausgeschlossen.
9. Haftung
Ansprüche für Schäden, die der Teilnehmer erleidet, oder für Schäden, die an vom Teilnehmer eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solcher aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht im Fall von Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Edith-Stein-Akademie oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Dies gilt ferner nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit vertragstypisch für vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
10. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der von der Edith-Stein-Akademie zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden.
Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Edith-Stein-Akademie oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, elektronische oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Edith-Stein-Akademie Schadenersatzforderungen vor.
11. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertrag, insbesondere auch für Zahlungen, ist Neuwied.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Neuwied.
13. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.
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